Ein Eintrag in der Hilfe-Datenbank von MYSTAFFPILOT. Alle Hilfe-Einträge anzeigen.
Nutzungsbedingungen und AGB der Plattform MYSTAFFPILOT.DE
MYSTAFFPILOT.DE sowie die dazugehörige Applikation (App) für androidbasierte mobile Endgeräte ist ein Online-Vermittlungsportal für freiberufliche, selbstständige Promotoren mit der Möglichkeit die über das Portal gebuchte Aufträge der an das Portal angeschlossenen Agenturen auch online abzurechnen.
Die STAFFPILOT GMBH, Edisonstraße 63 Haus H, 12249 Berlin (Betreiber) betreibt das Portal und bietet sowohl den angeschlossenen Agenturen als auch den teilnehmenden Promotoren eine einfache und komfortable Projektabwicklung von der Buchung bis zur Rechnung.
Die nachfolgende Nutzungsvereinbarung regelt das Verhältnis zwischen dem Betreiber und den registrierten Promotoren.
Sämtliche in dem Portal www.mystaffpilot.de hinterlegten kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen werden durch die nachfolgenden AGB geregelt. Eventuell abweichende AGB der sich beteiligenden selbstständigen Unternehmen oder der Einzelunternehmer gelten nicht.
Durch Registrierung im Portal/ in der App erklärt der Promoter seine Zustimmung und sich ausdrücklich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
Die im Portal ausgeschriebenen Projekte werden jeweils im Namen der angeschlossenen Agenturen ausgeschrieben und angeboten.
Der Nutzer kann das Portal sowohl zur kostenlosen Job/ und Auftragssuche nutzen, als auch seine persönlichen zeitlichen Verfügbarkeiten hinterlegen, auf die die angeschlossenen Agenturen Zugriff haben. Im Falle einer inhaltlichen Übereinkunft zwischen der beauftragenden Agentur und dem Promoter kommt der Auftrag ausschließlich mit der beauftragenden Agentur zustande.
Im Auftragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Promoter wird auch die Möglichkeit angeboten über das Portal der Staffpilot GmbH seine Jobaufträge online abzurechnen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und wird seitens der Agentur pro ausgelöster Rechnung mit 3.00€ netto berechnet.(§ 6 )
Mit seiner Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen erklärt sich der Promoter damit einverstanden, dass sämtliche relevanten persönlichen Daten, einschließlich der Abrechnungsdaten, hinterlegten Bilddateien, sonstigen persönlichen Dateien sowie der durch die App erfassten geokodierten Daten durch den Betreiber erfasst, gespeichert und an die angeschlossenen Agenturen weiter gegeben werden dürfen und zwischen dem Betreiber und den angeschlossenen Agenturen ausgetauscht werden können.
Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinen Handel mit denen bei uns hinterlegten Daten betreiben und diese ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung und Abrechnung genutzt werden.
Sollte dieses Einverständnis nicht bestehen, ist er nicht berechtigt, die Leistungen des Portalangebotes zu nutzen.
Alle mit den Daten betrauten Mitarbeiter und Personen aller Agenturen verpflichten zu einem vertraulichen und dem BDSG entsprechendem Umgang mit den eingestellten Informationen. Die Daten werden seitens des Betreibers nur nach begründeter Aufforderung durch die öffentlichen Behörden zugänglich gemacht, nicht aber Dritten.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Promoter die Möglichkeit, die verschiedenen Jobangebote der Agenturen einzusehen, seine zeitlichen Verfügbarkeiten im persönlichen Bereich zu hinterlegen und sich auf die verschiedenen Jobs zu bewerben. Die Agenturen entscheiden über eine Buchung des Promoters.
Der Betreiber ist für die Buchungszusagen und/oder Absagen nicht verantwortlich. Ansprüche aus diesen Buchungen sind nur gegen die jeweiligen Agenturen geltend zu machen.
Sofern die jeweilige Agentur die Möglichkeit bietet, den Auftrag auch online abzurechnen, kann der Promoter diese Möglichkeit kostenpflichtig nutzen. Die Rechnungen werden erstellt aufgrund der Daten, die der Promoter in seinem persönlichen Bereich hinterlegt hat und den Daten, die die Agentur zur Verfügung gestellt hat.
Eine Verpflichtung zur Online Abrechnung besteht weder für den Promoter noch für die Agentur.
Der Abruf vorhandener Daten zur Rechnungserstellung mit mystaffpilot.de ist nur dann möglich, wenn der Promoter die durch die jeweilige Agentur als notwendig definierten Angaben und Unterlagen vollständig beigebracht hat.
Der Promoter kann sich auf die durch die jeweiligen angeschlossenen Agenturen angebotenen Jobs bewerben.
Durch die Abgabe seiner Verfügbarkeit erklärt der Promoter die Tage, an denen er gerne durch die Agenturen gebucht werden möchte. Die Verfügbarkeitsabgabe verpflichtet weder den Promoter noch die Agenturen zur Angebotsabgabe noch zur Angebotsannahme.
Nachdem eine Agentur sich für einen Promoter entschieden hat, erhält dieser über das Buchungsportal eine Jobanfrage. Diese kann er Zusagen oder ablehnen.
Erst mit der endgültigen Bestätigung der einzelnen Agenturprojektverträge kommt ein Auftragsverhältnis zwischen der buchenden Agentur und dem Promoter zustande.
Die Abrechnungsdaten gelten als zugegangen, sobald sie dem jeweiligen Promoter von STAFFPILOT GmbH zur Verfügung gestellt und von diesem zur Bearbeitung abgerufen werden. Der Promoter ist berechtigt, die Abrechnung zeitnah abzurufen und diese unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Eine Online Bereitstellung der Rechnungsdaten kann nach dem internen (Agentur) Projektschluss nicht verlangt werden; die Abrechnung erfolgt dann manuell.
Die Agenturen haben nach Erstellung der Online Abrechnung die Möglichkeit diese inhaltlich zu prüfen und zu korrigieren. Der Promoter erhält daraufhin erneut die Möglichkeit diese Korrektur zu bestätigen. Ist er mit der Korrektur einverstanden stellt der diese der Agentur zur Abrechnung bereit.
Etwaige Einwendungen gegen Inhalte der bereitgestellten Abrechnungsdaten sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Auftrag Gebenden Agentur geltend zu machen, die diese Einwendungen prüft und die nochmals überprüften relevanten Daten wiederum an STAFFPILOT GmbH weiterleitet.
Dem jeweiligen Promoter ist bekannt und er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass für jede von ihm per mystaffpilot.de erstellte Rechnung von der jeweiligen beauftragenden Agentur eine Servicegebühr in Höhe von 3 € netto zzgl. jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet wird, die mit der jeweiligen tatsächlichen Auszahlungssumme im Wege des Einbehalts direkt verrechnet wird. Die Gebühr wird fällig, wenn der Nutzer den Button Abrechnung erstellen bedient. Mit erfolgreichem Einbehalt der Servicegebühr/en sind alle Leistungen aus der Möglichkeit der Nutzung des Portals abgegolten.
Durch die Agenturen angebotene Skontoregelungen bleiben von der Servicegebühr unberührt. Die durch den Nutzer jeweils gewählte Skontierung pro Rechnungsvorgang wird von der bearbeitenden Agentur nach individueller Entscheidung gewährt und dann von der Rechnung gekürzt. Eine Ausweisung des Skontobetrages auf der elektronisch erstellten Rechnung erfolgt nicht.
Die Staffpilot GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von dem Promoter mitgeteilten Daten.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Servicepartner auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Servicepartner. Gegenüber Unternehmern haften die Servicepartner bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die STAFFPILOT und die beteiligten Agenturen sind ausdrücklich nicht zur Rechts- oder Steuerberatung des Promoters verpflichtet. Die Prüfung von Rechtsfragen ist nicht Aufgabe der Agentur und des Betreibers. Mangels einer schriftlichen anderslautenden Vereinbarung haftet die Agentur deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Rechnungen. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Promoter übergebenen Unterlagen herrühren.
Dem Promoter steht ein Widerrufsrecht gegen den Abschluss dieses Vertrages innerhalb von 2 Wochen gegenüber der Staffpilot GmbH, Edisonstraße 63 Haus H, 12249 zu erklären.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der Staffpilot GmbH unter der oben genannten Anschrift zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (vgl. § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Widerruf wirkt gegenüber allen beteiligten Agenturen.
Stand April 2014